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Fahrerlaubnis mit 17

Das Projekt Fahrerlaubnis ab 17 gilt mittlerweile Bundesweit.

Es möglich, mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben.Man darf schon 6 Monate vorher, also mit 16 1/2 Jahren eine Antrag stellen und die Ausbildung beginnen.

Die Fahrschulausbildung ist völlig identisch wie die eines 18-jährigen Bewerbers, allerdings bekommt der 17-jährige Bewerber eine vorübergehende Fahrerlaubnis mit der er nur in Begleitung einer bereits beim Antrag festgelegten Person Gebrauch machen darf.

Die vorübergehende Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig !

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die mindestens 5 Jahre bestand hat und max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Während der Begleitung darf die Begleitperson den Wert von max. 0,2 Promille Blutalkoholkonzentration nicht überschreiten und hat ansonsten nur beratende Funktion; ein eingreifen in den Fahrablauf ist nicht gestattet !

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